Lesen Sie die Hausordnung des Camping Reno; Campingplatz in Casal Borsetti, in der Nähe von Ravenna, direkt am Meer.
ART. 2: ANKUNFT
Der Zutritt zum Campingplatz unterliegt der Zustimmung der Direktion. Alle Gäste sind verpflichtet, ihre Ausweisdokumente zur gesetzlichen Registrierung vorzulegen und die nachstehende interne Ordnung einzusehen. Die Nichteinhaltung der oben genannten Regeln stellt einen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch dar. Bei der Registrierung erhalten die Gäste einen „Campingpass“ oder ein „Armband“. Während des gesamten Aufenthalts sind die Gäste verpflichtet, es immer griffbereit zu haben und es auf Verlangen des CAMPING-Personals vorzuzeigen. Die Zahlung des in der Preisliste und/oder der bestätigten Buchung vorgesehenen Tarifs muss im Voraus erfolgen.
ART. 3: ABREISE
Alle Gäste sind verpflichtet, die „Campingpässe“ oder „Armbänder“ an der Rezeption zurückzugeben, um die Abreise aus dem Dorf zu registrieren. Alle Gäste der Unterkünfte sind verpflichtet, die Schlüssel der Unterkunft an der Rezeption zurückzugeben.
ART. 4: DIENSTLEISTUNGEN
Die Nutzung von Dienstleistungen wie Schwimmbädern, Spielzimmern, Tennisplätzen, Boccia, Fußball, Basketball und allen anderen Einrichtungen im Dorf ist den Inhabern eines Campingpasses vorbehalten. Für die Nutzung aller Dienstleistungen ist es erforderlich, die Öffnungszeiten und die entsprechenden am Eingang angebrachten Vorschriften einzuhalten.
ART. 5: Ă–FFNUNGSZEITEN
Kassenzeiten: täglich von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr. Bürozeiten: täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr. Ruhezeiten: von 13.30 bis 15.00 Uhr und von 23.30 bis 7.30 Uhr.
ART. 6: RUHEZEITEN
Während dieser Zeit sind Geräusche, die die Ruhe der Camper stören könnten, wie das Auf- und Abbauen von Zelten oder das Fahren mit Kraftfahrzeugen, verboten. Es ist daher verboten: Radios oder ähnliche Geräte zu benutzen, Menschenansammlungen und laute Versammlungen in den Gemeinschaftsbereichen zu veranstalten sowie Geschirr in den Bädern zu spülen. An Animationsabenden behält sich die Direktion das Recht vor, den Beginn der Pause auf nach 23.30 Uhr zu verschieben.
ART. 7: AUFBEWAHRUNG VON WERTSACHEN
Die Direktion haftet nicht:
- für Diebstähle von Wertsachen und Gegenständen, die nicht zur Aufbewahrung übergeben wurden
- für Diebstähle von Gegenständen, die durch mangelnde Vorsicht des Gastes ermöglicht wurden
- für Gegenstände, die in den Bungalows oder auf dem Stellplatz vergessen wurden
Gegenstände, die auf dem Campingplatz gefunden werden, müssen an der Rezeption abgegeben werden.
ART. 8: CAMPINGPAY
Für Zahlungen in allen Verkaufsstellen des Campingplatzes ist die Verwendung der CAMPINGPAY, die beim Check-in ausgehändigt wird, obligatorisch. Das in die CAMPINGPAY aufgeladene Bargeld kann während der Kassenzeiten an der Rezeption abgehoben werden. Bei Diebstahl oder Verlust wird die Karte gesperrt und es kann ein Ersatz oder die Rückerstattung des Restbetrags beantragt werden, der in jedem Fall beim Check-out zurückerstattet wird. Sie ist kostenlos, es wird nur eine Kaution von 5,00 € erhoben.
ART. 9: BESUCHER
Die Direktion behält sich das Recht vor, den Zutritt für Besucher und Tagesgäste zu gestatten. Die Gäste sind verpflichtet, der Direktion die Ankunft von Besuchern und Gästen vor deren Eintritt mitzuteilen. Besucher müssen die Tagesgebühr bezahlen und ein Ausweisdokument vorlegen, das bei der Abreise zurückgegeben wird. Nach 21.00 Uhr sind keine Besucher gestattet. Der Zutritt zum Dorf ist nur für Restaurantgäste gestattet. Der Inhaber der Buchung ist für das Verhalten seiner Gäste auf dem Campingplatz verantwortlich.
ART. 10: MINDERJĂ„HRIGE
Minderjährige haben ohne Begleitung der Eltern keinen Zutritt zum Campingplatz. Minderjährige im Alter von 16-17 Jahren können auch ohne Begleitung der Eltern auf dem Campingplatz akzeptiert werden, indem das entsprechende Formular zur Haftungsfreistellung ausgefüllt wird. Kinder unter 8 Jahren müssen bei der Nutzung der verschiedenen Dienstleistungen immer begleitet werden.
ART. 11: AUTO- UND MOTORRADVERKEHR AUF DEM CAMPINGPLATZ
Die Einfahrt von Autos auf den Campingplatz ist nur nach Registrierung des Nummernschilds an der Rezeption gestattet. Pro Unterkunft oder Stellplatz ist nur ein Auto (Nummernschild) gestattet. Die Autos müssen auf dem Stellplatz oder in der Nähe der Unterkunft geparkt werden. Ein zweites Auto kann mit Zustimmung der Direktion und gegen Zahlung des vorgesehenen Tarifs auf den Campingplatz fahren. Für Autos, die an einem nicht autorisierten Ort geparkt sind, wird der in der Preisliste angegebene Tarif erhoben. Falls eine Entfernung erforderlich wird, gehen die daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Autobesitzers. Fahrzeuge dürfen während der zulässigen Stunden nur zur Ein- und Ausfahrt vom Campingplatz benutzt werden und müssen mit größter Mäßigung gefahren werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h. Mopeds müssen geschoben werden. Motorräder: Der Verkehr innerhalb des Dorfes ist verboten und sie müssen auf dem entsprechenden Parkplatz neben dem Eingang geparkt werden.
ART. 12: HAUSTIERE, HUNDE UND KATZEN
Auf dem Campingplatz sind nur Haustiere (Hunde und Katzen) gestattet, wenn ein Impfpass und/oder ein Mikrochip vorgelegt werden. Die Annahme von Haustieren unterliegt der Einhaltung der Hygiene- und Zusammenlebensregeln sowie der Zustimmung der Direktion. Tiere dürfen auf keinen Fall frei herumlaufen, müssen immer an der Leine geführt werden und große und mittelgroße Hunde müssen einen Maulkorb tragen. Ihre Hinterlassenschaften müssen sofort beseitigt werden. Die Campinggäste sind verpflichtet, die Anwesenheit des Haustiers bei der Buchung und bei der Ankunft an der Rezeption zu melden. Die Nichteinhaltung dieser einfachen Regeln wird mit einer Geldstrafe von 50 € bis 250 € geahndet, bis hin zum Recht, den Gast von der Einrichtung zu verweisen. Die Besitzer sind allein verantwortlich für Schäden an Sachen und/oder Personen, die durch ihre Tiere verursacht werden. Die Nichteinhaltung dieser Regeln führt zur Entfernung der gesamten Besatzung vom Campingplatz und zur Zahlung des gesamten gebuchten Zeitraums.
ART. 13: POST
Sendungen werden akzeptiert, sofern sie zuvor per E-Mail oder WhatsApp gemeldet wurden, aber Nachnahmepakete werden unter keinen Umständen akzeptiert. Die Post muss von der Person, an die sie adressiert ist, an der Rezeption abgeholt werden. Wenn die Post nicht innerhalb von 7 Tagen abgeholt wird, wird sie an den Absender zurückgeschickt.
ART. 14: HAFTUNG
Die Direktion haftet nicht:
- für Diebstähle von Wertsachen und Gegenständen, die nicht zur Aufbewahrung übergeben wurden
- für Diebstähle von Gegenständen, die durch mangelnde Vorsicht des Gastes ermöglicht wurden
- für Schäden, die durch andere Gäste, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Insekten, Krankheiten und Epidemien – auch von Pflanzen – oder andere 1 Ursachen verursacht werden, die nicht auf Fahrlässigkeit des Campingpersonals zurückzuführen sind.
ART. 15: MĂśLLENTSORGUNG
Die Gäste sind verpflichtet, den Müll in die entsprechenden Behälter zu werfen. Auf dem Campingplatz ist die „getrennte Müllsammlung“ obligatorisch. Die entsprechenden Behälter befinden sich in der Nähe der zentralen Sanitäranlagen und in der Nähe der Bar/des Restaurants. Kühlschränke, Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Sperrmüll müssen auf dem Recyclinghof von Marina Romea entsorgt werden, nachdem an der Rezeption ein entsprechender Pass abgeholt wurde.
ART. 16: CAMPING
Die Stellplätze werden immer von der Direktion zugewiesen. Die Aufstellung des Wohnwagens oder der Aufbau des Zeltes muss immer gemäß den Anweisungen der Direktion erfolgen. Zelte oder Wohnwagen müssen so aufgestellt werden, dass sie den normalen internen Verkehr nicht behindern. Für den Anschluss an die Steckdose der Stromsäulen auf dem Platz ist es obligatorisch, dass die Anlage, das Kabel und die Stecker den CEE-Normen entsprechen. Die Stromversorgung mit 220 Volt ist auf 4 oder 6 Ampere begrenzt. Die Säule ist mit einem Fehlerstromschutzschalter (FI-Schutzschalter) ausgestattet. Im Falle einer Stromunterbrechung muss die Rezeption informiert werden.
ART. 17: ES IST STRENGSTENS VERBOTEN
- Gräben und Kanäle um Zelte und Stellplätze zu graben
- Müll auf den Stellplätzen liegen zu lassen
- FlĂĽssigkeiten jeglicher Art auf den Boden zu gieĂźen (nur Wasser)
- Im Freien Feuer zu entzĂĽnden.
- Fahrzeuge auĂźerhalb des dafĂĽr vorgesehenen Bereichs zu waschen
- Planen oder Markisen mit Seilen oder anderem Material an Bäumen zu 1 befestigen.
1. www.storkcampingvillage.comwww.storkcampingvillage.com
- Den Zustand des Bodens zu verändern.
- Den Stellplatz mit jeglicher Art von von der Direktion nicht genehmigter Zäune einzuzäunen und andere Gegenstände zu installieren, die eine potenzielle Gefahr darstellen oder den freien Durchgang behindern könnten, insbesondere im Gefahrenfall.
- Mehr als eine Steckdose für den Stromanschluss pro Stellplatz zu verwenden. Wenn der Gast diese Anordnung nicht einhält, kann die Direktion Maßnahmen ergreifen, wie z. B. den Verweis aus dem Dorf oder eine Erhöhung des Tagestarifs.
- Mehr als eine Gasflasche pro Stellplatz zu haben.
- Müll außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
- Mit Holzkohle zu grillen, auĂźer in den dafĂĽr vorgesehenen Bereichen.
- Gasgrills sind erlaubt, sofern sie keine Störung oder Gefahr darstellen.
- Autos oder andere Fahrzeuge auf dem Campingplatz zu waschen.
- Wasser zu verschwenden oder unsachgemäß zu verwenden.
- Jegliche Art von Flüssigkeiten (Öle, Salzwasser usw.) auf den Boden oder in die Schächte zu gießen.
ART. 18: AUSWEISUNG
Die Direktion behält sich das Recht vor, Personen auszuweisen, die nach ihrem unanfechtbaren Urteil gegen die Ordnung verstoßen und die Harmonie und den Geist der Beherbergungsanlage stören, wodurch der reibungslose Ablauf des Gemeinschaftslebens und die Interessen der Beherbergungsanlage selbst beeinträchtigt werden.
ART. 19:
Die Nichteinhaltung der internen Ordnung berechtigt die Direktion, den Inhaber und die zur Besatzung gehörenden Personen aus der Beherbergungsanlage zu verweisen, den Stellplatz von allen Gegenständen des Inhabers zu räumen, wobei die Haftung für Schäden ausgeschlossen ist, die durch die eventuelle Zwangsräumung der Gegenstände entstehen. Die Direktion kann außerdem das Zurückbehaltungsrecht ausüben und ohne vorherige Inverzugsetzung die gesamte vereinbarte Vergütung, einschließlich eventuell noch nicht gezahlter Beträge, verlangen. Der Inhaber verzichtet auf jegliche Klage gegen die Beherbergungsanlage „Campingplatz“, um die Anerkennung von Schäden zu erwirken, die möglicherweise aufgrund der oben genannten Bestimmungen verursacht wurden, und verpflichtet sich, der Direktion die für die Entfernung und die eventuelle Aufbewahrung und Lagerung der betreffenden Gegenstände entstandenen Kosten zu erstatten.
WIR ERINNERN SIE DARAN:
Verspätete Ankunft und vorzeitige Abreise führen dennoch zur Zahlung des gesamten gebuchten Zeitraums. Im Falle einer verspäteten Ankunft ohne Vorankündigung steht die Unterkunft dem Kunden bis 12:00 Uhr des auf den gebuchten Tag folgenden Tages zur Verfügung.
Bungalows
- Die Unterkünfte stehen den Gästen ab 17:00 Uhr zur Verfügung.
- Die Unterkünfte müssen (Schlüsselübergabe an der Rezeption) bis 10:00 Uhr am Abreisetag geräumt werden. Bei einer von der Direktion nicht genehmigten Verspätung wird eine Tagesgebühr erhoben.
- Die Unterkünfte müssen ordentlich und sauber hinterlassen werden, andernfalls werden die Kosten für die Endreinigung gemäß der Preisliste in Rechnung gestellt.
Stellplätze
- Die Stellplätze stehen ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
- Die Stellplätze müssen bis 12:00 Uhr geräumt werden. Bei einer von der Direktion nicht genehmigten Verspätung wird eine Tagesgebühr erhoben.
Der Campingplatz Reno, Kleiner Campingplatz Casal Borsetti Interne Ordnung, verfügt über Unterkünfte und Stellplätze für Ihren Urlaub am Meer in Casal Borsetti, Ravenna.